Rechtsanwalt Knut Neumann

Rechtsanwalt Knut Neumann ist Gründer der Kanzlei Neumann und Kleist und wurde 1969 geboren. Nach Abitur am Gymnasium Philippinum Weilburg 1988 absolvierte er eine Berufsausbildung zum Versicherungskaufmann in der Frankfurter Niederlassung eines großen Versicherungskonzerns mit den Schwerpunkten HUK (Haftpflicht, Unfall, Kraftfahrt), die nach verkürzter Ausbildungsdauer 1990 durch Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer mit „sehr gut“ abgeschlossen wurde. Sodann trat RA Neumann in ein Beschäftigungsverhältnis als Schadenregulierer ein. Seine Aufgaben bestanden in der Bearbeitung deckungs- sowie haftungsrechtlicher Sachverhalte und Vorgänge aus dem Schadenwesen verschiedener Sparten wie Kfz-Haftpflicht-, Fahrzeugversicherung, der Allgemeinen Haftpflichtversicherung (Privat-, Haus- und Grundbesitzer-, Tierhalter-, Betriebshaftpflichtversicherung u.A.) sowie der Sachversicherung (Hausrat-, Glas- und Feuerversicherung).

Von 1991 bis 1992 durchlief er seinen Grundwehrdienst und begann im Wintersemester 92/93 das Studium der Rechtswissenschaften an der Justus-Liebig-Universität Gießen. Nach Ablegung der Grundlagenscheine war Knut Neumann von 1995 bis 1996 als wissenschaftlicher Mitarbeiter der Professur für Wirtschafts-, Handels- und Gesellschaftsrecht, Professor Dr. Horst Hammen, tätig. Das 1. juristische Staatsexamen legte er 1996 mit Prädikat ab. Einen universitären Ausbildungsschwerpunkt legte er auf den zivilrechtlichen, insbesondere versicherungs- und arbeitsrechtlichen Bereich.

Während des juristischen Vorbereitungsdienstes (Referendariat) im Landgerichtsbezirk Gießen war Herr Neumann seit 1997 als freier Mitarbeiter einer Anwaltskanzlei tätig. Im Referendariat wurde der Schwerpunkt wiederum auf das Zivilrecht mit Wahlfach im Familienrecht gelegt. Das zweite juristische Staatsexamen mit der Befähigung zum Richteramt legte er 1999 ab und ist seither Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht des DAV.

Im Sommer 1999 trat Herr Neumann in die Dienste eines großen Versicherers mit Hauptniederlassung im Rhein-Main-Gebiet und war im Spezialbereich der Vermögensschaden-Haftpflicht für Prüfung, Bearbeitung, Prozeßsteuerung und Regulierung von Schadenfällen aus dem Bereich der Berufshaftpflichtversicherung für Rechtsanwälte, Steuerberater und Notare, Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Immobilien- und Versicherungsmakler, Gutachter, Baubetreuer sowie Banken tätig. Dieser Bereich ist noch heute einer der Schwerpunkte der anwaltlichen Tätigkeit.

2000 wurde Herr Neumann durch die Rechtsanwaltkammer Frankfurt zugelassen, war zunächst angestellt und freiberuflich als Anwalt tätig und gründete die Kanzlei im Jahre 2001.

Seit 2009 ist Rechtsanwalt Neumann Syndikus des Haus- und Grundbesitzervereins Weilburg e.V. und in dieser Eigenschaft Berater und Vertreter der Vereinsmitglieder in miet- und immobilienrechtlichen Belangen.